Energieausweis Nichtwohngebäude
Wer ein gewerblich genutztes Gebäude verkaufen, vermieten oder verpachten will, benötigt einen Energieausweis. Ein Energieausweis ist auch für den Neubau eines Nichtwohngebäudes vorgeschrieben. Eigentümer müssen Interessenten diesen zehn Jahre lang gültigen Ausweis, umgangssprachlich auch Energiepass genannt, unaufgefordert vorzeigen. Außerdem müssen die im Ausweis genannten Kennwerte in Immobilienanzeigen genannt werden. In öffentlichen Gebäuden mit regelmäßigem Publikumsverkehr muss er gut sichtbar ausgehängt werden.
Bei Nichtwohngebäuden besteht eine grundsätzliche Wahlfreiheit zwischen zwei Ausweistypen: Während der stark nutzerabhängige Verbrauchsausweis auf den Verbrauchsdaten der letzten Jahre basiert, zieht der aussagekräftigere Bedarfsausweis den Ist-Zustand der Immobilie heran. Neben den bei Wohngebäuden üblichen Faktoren wie Bauweise und Heizungsanlage fließt bei Nichtwohngebäuden auch die elektrische Nutzenergie für Beleuchtung und Raumlufttechnik in die Kennwerte ein.
Die Kosten für beide Ausweistypen sind nicht festgelegt, in aller Regel ist der Verbrauchsausweis jedoch günstiger zu haben als der weitaus fundiertere Bedarfsausweis. Gerade beim Bedarfsausweis hängen die Kosten stark von der Größe und Komplexität des zu bewertenden Gebäudes ab.
Unsere gelisteten Energieberater beraten Sie gerne, welcher Ausweis für Ihre Immobilie oder Ihr Anliegen besser geeignet ist und unterbreiten Ihnen ein Angebot. Auch bei Sanierungsmaßnahmen helfen sie gerne weiter.