Energieausweis Wohngebäude
Wer ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder vermieten will, benötigt einen Energieausweis. Auch für Neubauten von Wohngebäuden ist ein Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben. Eigentümer müssen Interessenten diesen zehn Jahre lang gültigen Ausweis, umgangssprachlich auch Energiepass genannt, unaufgefordert vorzeigen. Außerdem müssen die im Ausweis genannten Kennwerte in Immobilienanzeigen genannt werden.
Die Kennwerte drücken den energetischen Ist-Zustand aus und erlauben so den Vergleich mit anderen Immobilien. Der Ausweis ordnet jeder Immobilie eine Energieklasse zu, anhand der ein Käufer oder Mieter schnell einordnen kann, welche Energiekosten auf ihn zukommen. Außerdem enthält der Energieausweis sinnvolle energetische Modernisierungsmaßnahmen und deckt Einsparpotenziale auf. Wodurch er auch für Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen, zu einem interessanten Informationsinstrument wird, das einen guten Einstieg in eine energetische Sanierung bietet.
Grundsätzlich gibt es zwei Ausweistypen, deren Preise nicht festgelegt sind. Da der in der Regel kostengünstigere Verbrauchsausweis nur die Verbrauchswerte der vergangenen Jahre heranzieht, hängt seine Aussagekraft stark vom Verhalten der Bewohner ab. Der Bedarfsausweis hingegen wird aus Daten zu Bauweise, Heizungsanlage und anderen relevanten Faktoren berechnet. Er ist deutlich fundierter und aussagekräftiger, kostet üblicherweise aber auch mehr.
Für Wohngebäude mit vier oder weniger Wohneinheiten ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben, sofern diese die Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 nicht erfüllen. Werden diese Anforderungen erfüllt, reicht auch der Verbrauchsausweis aus. Bei Gebäuden mit vier oder weniger Wohneinheiten mit Bauantrag nach dem 1. November 1977 oder Gebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten ist der Verbrauchsausweis ebenfalls ausreichend. Für alle anderen Wohngebäude herrscht Wahlfreiheit. Denkmalgeschützte Gebäude sind von der Ausweispflicht ausgenommen. Unsere gelisteten Energieberater beraten Sie gerne, welcher Ausweis für Ihre Immobilie oder Ihr Anliegen vorgeschrieben oder besser geeignet ist und helfen auch bei Sanierungsmaßnahmen gerne weiter.